Alpenkonvention

Die Alpenkonvention ist ein internationales Übereinkommen zum Schutz des Naturraums und zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in den Alpen. Die Konvention legt großes Augenmerk auf die Sicherung der wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der einheimischen Bevölkerung in den Unterzeichnerstaaten. Aus der Alpenkonvention ergeben sich unmittelbar nur allgemeine Verpflichtungen. Die Erreichung der Ziele der Alpenkonvention wird durch die Durchführungsprotokolle zu verschiedenen Handlungsfeldern näher festgelegt.

Zur Homepage der Alpenkovention http://www.alpenkonvention.org

Protokoll zur Durchführung der Alpenkonvention von 1991 im Bereich Tourismus

Ziel des Durchführungsprotokolls zum Tourismus ist es, mit spezifischen Maßnahmen und Empfehlungen, welche die Interessen der ansässigen Bevölkerung und der Touristen berücksichtigen, durch einen umweltverträglichen Tourismus zu einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums beizutragen. Das Protokoll hat als erstes Beispiel für ein internationales Rechtsinstrument zum Handlungsfeld Umwelt und Tourismus Modellcharakter. Es enthält unter anderem Bestimmungen zur Ausweisung von Ruhezonen, in denen auf touristische Erschließung verzichtet wird, zum landschaftsschonenden Bau und Betrieb von Ski-Pisten, zur Einschränkung der künstlichen Beschneiung sowie zur umweltverträglichen Lenkung der Sportausübung.

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