BMU - Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Zum Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums, das die Umweltpolitik des Bundes gestaltet, gehören drei Bundesämter: das Umweltbundesamt (UBA), das Bundesamt für Naturschutz (BfN) sowie das Bundesamt für Strahlenschutz. Darüber hinaus wird das Ministerium in Form von Gutachten und Stellungnahmen von mehreren unabhängigen Sachverständigengremien beraten. Die wichtigsten Beratungsgremien sind der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen und der Wissenschaftliche Beirat Globale Umweltveränderungen.
Referat für Umwelt und Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus, Großschutzgebiete und Regionalentwicklung
Mit Tourismus- und Sportfragen befasst sich im BMU die Abteilung N (Naturschutz und nachhaltige Nutzung) in ihrem Referat N II 3 „Umwelt und Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus, Großschutzgebiete und Regionalentwicklung“. Hier werden die Aktivitäten des Umweltbundesamtes und des Bundesamtes für Naturschutz koordiniert, ebenso wie die Vertretung der Bundesinteressen in allen zuständigen umweltrelevanten Fragen zu Tourismus, Sport und Freizeit auf nationaler und internationaler Ebene. Außerdem werden bedeutende Modellvorhaben für Lösungskonzepte zu aktuellen oder anstehenden Konflikten in diesen Bereichen entwickelt und durchgeführt.
Ein besonderer Schwerpunkt des Referats liegt derzeit in dem Engagement zur Verbesserung der Bekanntheit von Großschutzgebieten innerhalb der Bevölkerung. Hier geht es um die sinnvolle Verknüpfung von Natur- und Landschaftsschutz mit verträglichen Urlaubs- und Freizeitangeboten.
Eine der zentralen Aktivitäten des BMU zur Förderung eines nachhaltigen Tourismus in Deutschland war die Federführung und Anschubfinanzierung zu einer übergreifenden Umweltdachmarke für die Tourismusbranche in Deutschland, die mit "VIABONO" realisiert wurde.
Internationale Ebene: „Berliner Erklärung“
Ebenso hervorzuheben sind die Aktivitäten des BMU auf internationaler Ebene. So verabschiedete die internationale Umweltministerkonferenz zu Tourismus und Biologische Vielfalt 1997 in Berlin auf Initiative des BMU die „Berliner Erklärung“. Darin wurde gefordert, als Beitrag zur Umsetzung der Konvention über die Biologische Vielfalt Regeln und Richtlinien zu definieren, welche die Interessen der Naturerhaltung und des Tourismus miteinander in Einklang bringen. In der Folge entwickelte sich ein stetiges Engagement und das BMU übernahm die Leitung der Entwicklung von „Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung“ im Rahmen der Konvention über die Biologische Vielfalt (CBD). Diese Richtlinien wurden im Jahre 2004 auf einer der turnusmäßigen Konferenzen von den Mitgliedern der Konvention verabschiedet.
Sport und Umwelt
Speziell im Sportbereich beschäftigt sich das BMU mit den Auswirkungen von Sport- und Freizeitaktivitäten sowie deren Infrastruktur auf Natur und Umwelt. Hier wird die aktuelle Entwicklung ständig beobachtet und frühzeitig nach Lösungen gesucht, sei es mit der Entwicklung verträglicher Konzepte für ein vernünftiges Nebeneinander von Sportaktivitäten und Naturschutz oder auch mit speziellen Beiträgen zum Klimaschutz bei Energiesparmaßnahmen für Sportstätten, zur Durchführung umweltgerechter Sportveranstaltungen oder zu einer verträglichen Mobilität bei An- und Abreise zu den Aktivitäten. Das BMU wird hierbei fachlich unterstützt von dem Beirat für Umwelt und Sport, einem Beratergremium, das sich aus Vertretern des Sports, der Wissenschaft und des Umweltschutzes zusammensetzt.
Zur Homepage: http://www.bmu.de
„Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung“
Die „Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung“ der Konvention über die Biologische Vielfalt sind ein Instrument der freiwilligen Umsetzung und stellen ein sehr detailliertes Planungsinstrument für eine nachhaltige Tourismusentwicklung dar. Als praktischer Leitfaden zur Planung und zum Management nachhaltiger Tourismusprojekte definieren sie u. a. die Anwendungsbereiche, den Managementprozess, die Aufgaben der zuständigen Institutionen von der Grundlageninformation über Zielvorgaben und Umweltverträglichkeitsprüfung bis hin zur Entscheidungsfindung und dem Monitoring. Vom BMU geförderte Projekte in Deutschland zur modellhaften Umsetzung dieser Richtlinien sind bereits angelaufen.
Mehr Informationen:
http://www.biodiv.org/programmes/socio-eco/tourism/guidelines.asp
Zum Download:
CBD- Richtlinien (engl.) (516 kB)
Projekte
Projekt: „Biosphärenreservate in Deutschland“
In der bei Europarc Deutschland erschienenen Broschüre "Biosphärenreservate in Deutschland" werden 14 Modellregionen vorgestellt und zahlreiche weitere Informationen rund um das Thema Biosphärenreservate als Urlaubsregionen gegeben.
Mehr Informationen http://www.europarc-deutschland.de
Zum Download der Broschüre: Biosphärenreservate in Deutschland
Projekt: „Natur - Erlebnis - Angebote“
Zur Unterstützung der Touristiker vor Ort erstellte der Deutsche Tourismusverband (DTV) in Zusammenarbeit mit einigen Partnern, darunter das BMU, den praxisbezogenen Leitfaden „Natur Erlebnis Angebote“ für naturnahen Urlaub in Deutschland. Tourismusorganisationen und Leistungsträgern soll mit diesem Leitfaden praktische Anleitung zur Erstellung und Vermarktung attraktiver, am Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichteter buchbarer Naturerlebnisprodukte gegeben werden.
Im Leitfaden werden folgende Aspekte behandelt:
- Entwicklung erfolgversprechender touristischer Produkte und Baukastensysteme
- Übersicht über erforderliche Genehmigungsverfahren
- Best-Practice-Beispiele aus Deutschland bzw. vergleichbaren Naturräumen im Ausland
- Aktuelle und absehbare Standards, innovative Musterangebote
- Checklisten zur Weiterentwicklung von Produkten
Mehr Informationen http://www.naturerlebnisangebote.de
Projekt: Dachmarke „Nationale Naturlandschaften“
Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks standen bislang miteinander im Wettbewerb um Besucher und betrieben jeweils eigenständig Werbung für ihr Schutzgebiet. Es fehlte an einer gemeinsamen Kommunikationsstrategie, einem „Markenzeichen“, was es für die Interessierten oftmals schwierig machte, sich umfassend über die Angebote der Grosschutzgebiete zu informieren. Hier setzt die neue Dachmarke „Nationale Naturlandschaften“ an, die Informationen und Angebote bündelt und so das Wissen über und die Bekanntheit der Parke steigert. Dieser gemeinsame nationale Auftritt dient nicht nur dem einzelnen Schutzgebiet, sondern unterstützt auch den Umweltschutz an sich und die Regionen, in denen die Parke liegen.
Mehr Informationen http://www.europarc-deutschland.de
Projekt: „Viabono - Reisen natürlich genießen“
Mit der Entwicklung von Viabono, der Umweltdachmarke im Tourismus, gelang die Verständigung von VertreterInnen der Politik, der führenden Tourismusverbände sowie von Natur-, Umweltschutz- und Verbraucherverbänden auf ein gemeinsames übergreifendes Kennzeichnungssystem für Umweltleistungen im Tourismus. Das besondere dieses Ansatzes ist es, dass nicht die Umweltauszeichnung selbst im Vordergrund steht, sondern ansprechende Dienstleistungsangebote im Tourismus, die Erlebnis, Spaß, Gesundheit und besondere Qualität versprechen.
Für all diese Komponenten steht die neue Dachmarke “Viabono - Reisen natürlich genießen”, die über ein Lizenzverfahren vergeben wird. Erwerben können sie aber nur Tourismusanbieter (Hotellerie, Gastronomie, Tourismuskommunen, Campingplätze sowie Ferienwohnungen), die zuvor über einen umfangreichen Kriterienkatalog mit einem Themenspektrum von 11 Bereichen (z.B. Ressourcenschonung, Natur- und Landschaftsschutz, regionale Wirtschaftskreisläufe, Mobilität, etc.) ihre Eignung als umweltorientiertes Unternehmen im Sinne dieser Dachmarke nachgewiesen haben.
Mehr Informationen http://www.viabono.de
Projekt / Label: Europäische Charta für Nachhaltigen Tourismus in Schutzgebieten
Die „Europäische Charta für einen nachhaltigen Tourismus in Schutzgebieten“ ist eine von der Föderation EUROPARC vergebene Auszeichnung für europäische Nationalparke, Biosphärenreservate und Naturparke, die sich für einen nachhaltigen Tourismus engagieren. Sie soll dazu beitragen, eine touristische Entwicklung im Einklang mit den Belangen des Natur- und Umweltschutzes zu fördern. Die teilnehmenden Schutzgebiete erarbeiten in einem integrativen Prozess unter Einbindung aller relevanten Akteure Strategien für eine zukünftige touristische Entwicklung des Schutzgebietes. Wichtig ist dabei die Erarbeitung einer Stärken-Schwächen-Analyse, aus der sich sowohl die Chancen als auch die Risiken einer Tourismusentwicklung ableiten lassen und auf deren Grundlage geeignete Maßnahmen für einen verträglichen Einklang von Naturschutz und touristischer Entwicklung ergriffen werden.
Insgesamt konnten bereits 45 Schutzgebietsregionen in sieben europäischen Ländern mit der „Europäischen Charta“ ausgezeichnet werden. Zwischen den Schutzgebietsregionen besteht ein Netzwerk für den Erfahrungsaustausch bezüglich der Charta, das weiter ausgebaut werden soll.
In Deutschland ist die „Europäische Charta“ bisher in vier deutschen Naturparken (Steinhuder Meer, Frankenwald, Pfälzer Wald und Insel Usedom) sowie im Nationalpark Harz und im Biosphärenreservat Pfälzer Wald umgesetzt worden. 2002 wurde hierzu auch ein Leitfaden „Nachhaltiger Tourismus in Naturparken“ veröffentlicht.
Mehr Informationen http://www.european-charter.org
Zum Download Leitfaden: Nachhaltiger Tourismus in Naturparken
Bericht: Der Weg ist das Ziel-Ergebnisse des deutschen Modellprojekts
Projekt: „Green Goal“
Ein wichtiger Schritt für die Integration des Umweltschutzes in den Sport ist das Umweltkonzept "Green Goal" der FIFA für die Fußballweltmeisterschaft 2006. Ziel der Kooperation zwischen UNEP und dem Organisationskomitee der WM 2006 ist die weltweite Kommunikation umweltrelevanter Themen im Bereich Fußball. UNEP setzt sich im Rahmen seines Programms „Sport und Umwelt“ für eine stärkere Berücksichtigung von Umweltbelangen und die Schärfung des Umweltbewusstseins bei internationalen Sportveranstaltungen ein. Das Bundesumweltministerium hatte dabei die Partnerschaft für "Green Goal" übernommen.
„Green Goal“ legte erstmals anspruchsvolle, messbare Ziele für die Bereiche Wasser, Abfall, Energie und Verkehr fest. Erfolg: In den Stadien konnten der Wasserverbrauch (20%), der Energieverbrauch (13%) und die Abfallmenge (17%) gesenkt werden.
Die WM gilt als das erste klimaneutrale Sport-Großereignis. Als Beitrag dafür unterstützte das Organisationskomitee Klimaschutzprojekte in Indien und Südafrika.
Zum Download:
Green Goal: Legacy Report - Das Umweltkonzept zur FIFA-WM 2006