CBD - Übereinkommen über die Biologische Vielfalt
Das Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist eines der Ergebnisse der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) 1992 in Rio de Janeiro. Unter biologischer Vielfalt versteht das Übereinkommen die Variabilität der lebenden Organismen jeglicher Herkunft. Dies umfasst die genetische Vielfalt innerhalb einer Art, die Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sowie die Vielfalt an Lebensräumen (Ökosystemen). Das Übereinkommen hat die Erhaltung der biologischen Vielfalt zum Ziel. Dies beinhaltet neben dem Schutzaspekt auch die nachhaltige Nutzung ihrer Bestandteile und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus dieser Nutzung der genetischen Ressourcen ergebenden Vorteile. Das Übereinkommen ist darüber hinaus die erste völkerrechtliche Übereinkunft, die die biologische Vielfalt als Ressource unter der Verfügungsgewalt der Nationalstaaten betrachtet.
Zur Homepage der CBD http://www.cbd.int
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Tourismus und Schutz der biologischen Vielfalt
Auf Initiative des deutschen Bundesumweltministeriums fand im März 1997 in Berlin eine internationale Konferenz über Tourismus und Biologische Vielfalt statt. Die dort von einigen Regierungen verabschiedete Berliner Erklärung bildete den Anstoß für eine weitergehende Initiative im Rahmen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt. Die Vertragsstaaten entschieden auf der 5. Vertragsstaatenkonferenz im Mai 2000 in Nairobi, im Rahmen des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt einen Beitrag zur Entwicklung globaler Richtlinien für einen nachhaltigen Tourismus zu leisten. Diese Richtlinien wurden im Rahmen der CBD-Gremien entwickelt und auf der 7. Vertragsstaatenkonferenz 2004 als „Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung“ (Guidelines on Biodiversity and Tourism Development) angenommen. Diese Entscheidung wird als Erfolg für Deutschland angesehen, das den Prozess zur Erarbeitung der Richtlinien initiiert und unterstützt hat. Inzwischen sind verschiedene Projekte zur modellhaften Umsetzung angelaufen.
Mehr Informationen zur 5. und zur 7. sowie zu allen anderen CBD-Vertragsstaatenkonferenzen
https://www.cbd.int/decisions/
Mehr Informationen zu CBD und Tourismus
https://www.cbd.int/tourism/
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CBD-Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung
Die „Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung“ des Übereinkommens über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) sind ein Instrument der freiwilligen Umsetzung und stellen ein sehr detailliertes Planungsinstrument für eine nachhaltige Tourismusentwicklung dar. Als praktischer Leitfaden zur Planung und zum Management nachhaltiger Tourismusprojekte definieren sie u. a. die Anwendungsbereiche, den Managementprozess, die Aufgaben der zuständigen Institutionen von der Grundlageninformation über Zielvorgaben, Umweltverträglichkeitsprüfung bis hin zur Entscheidungsfindung und dem Monitoring. Vom Bundesumweltministerium geförderte Projekte in Deutschland zur modellhaften Umsetzung dieser Richtlinien sind bereits angelaufen.
Mehr Informationen zu den CBD-Richtlinien
http://www.cbd.int/tourism/guidelines.shtml