CBD-Richtlinien

An das "Übereinkommen über die Biologische Vielfalt" (CBD), ebenso ein „Kind“ der Rio-Konferenz, erging 1999 die Einladung der CSD-Staatenkonferenz (CSD 7), ihrerseits zu prüfen, inwieweit im Rahmen dieses Übereinkommens Richtlinien für eine nachhaltige Tourismusentwicklung besonders in sensiblen Gebieten erarbeitet werden können. Hierzu hat die Bundesrepublik Deutschland als Mitunterzeichner des Übereinkommens die Initiative ergriffen: Unter Federführung des Bundesumweltministeriums wurden die Richtlinien im Rahmen der CBD-Gremien entwickelt und auf der CBD-Vertragsstaatenkonferenz im Februar 2004 als „Richtlinien über biologische Vielfalt und Tourismusentwicklung“ angenommen. Diese Richtlinien sind ein Instrument der freiwilligen Umsetzung und stellen ein sehr detailliertes Planungsinstrument für eine nachhaltige Tourismusentwicklung dar. Als praktischer Leitfaden zur Planung und zum Management nachhaltiger Tourismusprojekte definieren sie u. a. die Anwendungsbereiche, den Managementprozess, die Aufgaben der zuständigen Institutionen von der Grundlageninformation über Zielvorgaben, Umweltverträglichkeitsprüfung bis hin zur Entscheidungsfindung und dem Monitoring. Vom BMU geförderte Projekte in Deutschland zur modellhaften Umsetzung dieser Richtlinien sind bereits angelaufen.