EU-Förderung

Der Vertrag der Europäischen Union legt fest, dass die Gemeinschaft tätig wird, um ihren wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt zu stärken, insbesondere um die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen zu reduzieren. Aus diesem Grund beteiligen sich die Mitgliedstaaten an der europäischen Regionalpolitik, die von europäischen Fonds kofinanziert wird, und zwar von den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds, die der europäischen Solidarität konkrete Gestalt verleihen. Die Strukturförderung ist das Ziel der Regionalpolitik der EU. Die Strukturfonds sind die wichtigsten Instrumente der Strukturpolitik zur Erreichung der strukturpolitischen Ziele. Über sie stellt die EU die Finanzmittel zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturprobleme bereit.

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Neben den Strukturfonds gibt es weitere wesentliche Instrumente der EU: Teil der europäischen Agrarpolitik ist auch die ländliche Entwicklungspolitik. Andere Politikbereiche werden über spezifische EU-Programme unterstützt.

 

Strukturfonds

Seit 2007 ist die Strukturpolitik der EU neu gestaltet und wirkt sich eine geänderte Abgrenzung der Fördergebiete auf die Strukturfonds aus. In der Förderperiode 2007-2013 gibt es drei Strukturfonds im engeren Sinne:

1.    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)

Der EFRE unterstützt Regionen mit Entwicklungsrückstand und Strukturproblemen. Mit ihm werden Programme in den Bereichen regionale Entwicklung, wirtschaftlicher Wandel, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und territoriale Zusammenarbeit gefördert: Förderung öffentlicher und privater Investitionen, Forschung, Innovation, Umweltschutz.

2.    Europäischer Sozialfonds (ESF)

Der ESF ist das wichtigste beschäftigungspolitische Instrument der EU und hat Schwerpunkte wie die Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen, Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung und Beteiligung am Arbeitsmarkt oder Förderung der sozialen Eingliederung.

3.    Kohäsionsfonds

Der Kohäsionsfonds beteiligt sich an Interventionen in den Bereichen Umwelt und transeuropäische Verkehrsnetze in den Mitgliedsstaaten mit dem geringsten Bruttoinlandsprodukt.

Der Europäische Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGL), ländliche Entwicklung (ELER) und der Europäische Fischereifonds (EFF) zählen nicht mehr zu den Strukturfonds im engeren Sinne.

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ist das verantwortliche Ministerium für die Koordinierung der EU-Strukturpolitik in Deutschland und fungiert gleichzeitig als „Bundesfondsverwalter“ für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Strukturfonds funktionieren nach dem Prinzip der Kofinanzierung. Zur Finanzierung der geförderten Projekte müssen daher stets öffentliche Mittel des betreffenden Landes beigesteuert werden. Außerdem ist das sog. Additionalitätsprinzip zu beachten. Die EU-Regionalförderung erfolgt zusätzlich zur Unterstützung der Mitgliedstaaten und darf diese nicht ersetzen. Die Durchführung der Länderprogramme obliegt den Bundesländern.

Ziele der Strukturförderung

Die vertraglich verankerte Aufgabe, zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beizutragen, wird in drei Zielen konkretisiert. Mit der neuen Förderperiode 2007-2013 haben sich einige wichtige Faktoren der EU-Strukturpolitik geändert. Die EU-Strukturfonds werden verstärkt unter wachstumsorientierten Gesichtspunkten eingesetzt und dienen dem Ziel, die EU zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten und wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen. Mit dieser Strategie will die EU „im Rahmen des globalen Ziels der nachhaltigen Entwicklung ein Vorbild für den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fortschritt in der Welt sein“ (Ziele von Lissabon).

Dazu wurde die Struktur der Ziele neu definiert. Anstelle der Ziele 1, 2 und 3 der vorherigen Förderperiode gibt es nun das Ziel „Konvergenz“ und das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“. Die Gemeinschaftsinitiativen werden Teil des neuen Ziels „Europäische territoriale Zusammenarbeit“, in dem damit auch die bisherige Gemeinschaftsinitiative INTERREG integraler Bestandteil geworden ist. Ziel 1 und Ziel 2 sind weiterhin regional ausgerichtet, d.h. es handelt sich hier um geografisch abgegrenzte Regionen. Ziel 3 dagegen ist weiterhin als Ziel mit einer horizontalen und vertikalen Ausrichtung definiert.

  • Ziel 1: Konvergenz

Regionen mit Bruttoinlandsprodukt unter 75% des EU-Durchschnitts:
Unternehmensförderungen, Infrastruktur, Stärkung des Humankapitals und soziale Integration, Stärkung der Verwaltungskapazitäten
Finanzen: EFRE, ESF, Kohäsionsfonds

  • Ziel 2: Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

Mitgliedsstaaten schlagen Liste der Regionen vor. „Phasing-in“-Regionen unter Ziel 1 zwischen 2000-2006, die nicht unter das Konvergenzziel fallen.
Finanzen: EFRE, ESF

  • Ziel 3: Europäische territoriale Kooperation

Grenzregionen und Räume, in denen die transnationale und interregionale Zusammenarbeit gefördert wird
Finanzen: EFRE

Der neue Fonds zur Förderung der Ländlichen Entwicklung (ELER) zählt nicht mehr zu den EU-Strukturfonds, sondern zur Agrarpolitik. Die Zuständigkeit liegt daher seit 2007 beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Gleiches gilt für die Gemeinschaftsinitiative LEADER+.

INTERREG

Für Einrichtungen auf kommunaler, regionaler und nationaler Ebene bietet INTERREG finanzielle Unterstützung, um in gemeinsamen Projekten mit Partnern in anderen EU-Mitgliedsstaaten neue Strategien, Dienstleistungen und Produkte zur Lösung gemeinsamer Probleme zu erproben. Die Bearbeitung erfolgt querschnittsorientiert, d.h. fächerübergreifend und in einem räumlichen Zusammenhang. Wie bisher wird INTERREG IV auch 2007 bis 2013 über drei Ausrichtungen umgesetzt:

  • Ausrichtung A: grenzübergreifende Zusammenarbeit durch Förderung der Regional­entwicklung benachbarter Grenzregionen.
  • Ausrichtung B: Unterstützung der transnationalen Zusammenarbeit durch gemein­same Vorhaben zur integrierten Raumentwicklung in größeren Kooperationsräumen
  • Ausrichtung C: Stärkung der interregionalen Zusammenarbeit durch Erfahrungsaus­tausch.

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Agrarpolitik

Neben der Marktpolitik durch Regulierung und Direktzahlungen zur Sicherung des Basis-Einkommens der Landwirte bildet die ländliche Entwicklungspolitik Europas die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU. Die Maßnahmen der zweiten Säule sollen nicht zuletzt die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik in der ersten Säule begleiten und ergänzen.

ELER: Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raumes

Alle von der EU unterstützten Maßnahmen der ländlichen Entwicklung werden seit 2007 im Unterschied zur abgelaufenen Förderperiode nur noch aus einer Quelle, dem ELER, finanziert. Für Deutschland stehen zusammen mit Modulations- und Tabakmitteln rund 8 Mrd. Euro an ELER-Mitteln für den Zeitraum 2007 bis 2013 zur Verfügung. Die Bundesländer erstellen in Deutschland auf der Basis der vom Rat festgelegten „Strategieschen Leitlinien der EU“ und der ELER-Verordnung Programme, die die politischen Prioritäten zur Entwicklung des ländlichen Raumes darstellen. Die ELER-Verordnung formuliert drei allgemeine Ziele für die ländliche Entwicklung:

  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
  • Umweltschutz und Landschaftspflege durch Landmanagement
  • Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und Lebensqualität im ländlichen Raum.

Dabei verfolgen die Schwerpunkte 1 und 2 im Wesentlichen sektorale und der Schwerpunkt 3 stärker auf den Raum bezogene Ziele. Die Gemeinschaftsinitiative LEADER erfüllt mit dem 4. Schwerpunkt einen querschnittsorientierten und methodischen Ansatz und soll übergreifend über alle drei Ziele wirken. LEADER ist damit keine eigenständige Initiative mehr, sondern Teil des jeweiligen Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum und in das Hauptprogramm integriert.

LEADER

Entwicklung des ländlichen Raumes durch integrierte Entwicklungs- und Kooperationsprogramme lokaler Aktionsgruppen.

Zur Homepage: EU-LEADER+
Zur Homepage: Deutsche Vernetzungsstelle-LEADER+
Zur Homepage: Deutsche Vernetzungsstelle-Netzwerk ländliche Räume
Zur Homepage: Hintergrund ELER

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EU-Programme

LIFE+

Das LIFE-Förderprogramm ist das wichtigste Instrument zur Umsetzung der EU-Umweltpolitik. Es wird durch Projekte umgesetzt und ist nicht Bestandteil der Strukturfondsförderung. Das Finanzierungsinstrument LIFE+ deckt den Zeitraum 2007 bis 2013 ab und wird wie in der vorherigen Förderperiode im Dienst von Entwicklung, Durchführung, Überwachung, Bewertung und Mitteilung von Umweltpolitik und Umweltrecht der Gemeinschaft stehen. Die Ziele des Programms liegen insbesondere in der Bekämpfung der Klimaveränderung, dem Entgegenwirken des Verlustes an Natur und biologischer Vielfalt, der Verbesserung der Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität, der Förderung der nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen und von Abfällen sowie der Entwicklung von strategischen Konzepten für Politik, Durchführung und Information/Sensibilisierung. Die EU-Kommission hat für LIFE+ erstmals einen mehrjährigen strategischen Rahmenplan erstellt, der sich in drei Bereiche gliedert:

1.    Naturschutz und Biodiversität

Konzentration auf die Umsetzung und Entwicklung des Natura 2000-Netzwerkes durch die vorrangige Förderung von Modellprojekten.

2.    Umweltpolitik und Governance

Schwerpunkt bei Projekten für Klimaschutz, Wasserrahmenrichtlinie, Luftreinhaltung, Chemikaliensicherheit und nachhaltiger Konsum, z.B. durch die Förderung von Projekten zur Entwicklung von innovativen Politikansätzen, Technologien, Methoden und Instrumenten.

3.    Information und Kommunikation

Durch die Unterstützung von Information, Kommunikation, Sensibilisierung und Dialog Förderung der EU-Umweltpolitik, Erhöhung der Sensibilität für Umweltthemen sowie Unterstützung von Begleitmaßnahmen.

Wie in der Vergangenheit können die Anträge von Einzelpersonen, Verbänden, Firmen, LEADER-Gruppen sowie von Verwaltungen auf lokaler und internationaler Ebene gestellt werden. Die Kommission empfiehlt wegen des hohen Aufwandes der Beantragung eine Antragssumme von mehr als 300.000 Euro. Die Kofinanzierung liegt zwischen 50 und 75 %.

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