Förderung auf Bundesebene

GRW: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

Seit der Föderalismusreform 2006 besteht neben der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), die der Land- und Forstwirtschaft dient, die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die GRW ist geteilt in zwei Förderbereiche:

  • Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - Förderung der gewerblichen Wirtschaft (GA-G)
  • Touristische und wirtschaftsnahe Infrastruktur: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ - Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur (GA-I).

Nach Art. 30 Grundgesetz sind in erster Linie die Länder für die wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen verantwortlich. Der Bund nimmt seine Mitverantwortung für eine harmonische Entwicklung in Deutschland im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) wahr und stellt damit eine geordnete Regionalförderung in Deutschland sicher. Die GA leistet einen wichtigen Beitrag, um die regionale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, regionale Disparitäten abzubauen und das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu unterstützen.
Die GRW ist das wichtigste Instrument zur Förderung von Investitionen der Wirtschaft und das Hauptinstrument zur Förderung von Vorhaben von Unternehmen des Tourismus und der touristischen Infrastruktur. Die GRW wird je zur Hälfte vom Bund und Land finanziert. Die Förderung durch die Gemeinschaftsaufgabe (GA) ist auf ausgewählte strukturschwache Regionen beschränkt und erfolgt flächendeckend in den neuen Ländern und Berlin sowie in ausgewählten strukturschwachen Regionen in den alten Ländern. Teilweise werden zusätzlich Gelder aus dem Europäischen Fond für regionale Entwicklung (EFRE) integriert, da die GA einen Koordinierungsrahmen für andere raumwirksame Politikbereiche bildet.

Zur Homepage: BMWi-Gemeinschaftsaufgabe

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36. Rahmenplan Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“:

Bund und Länder beschließen jährlich einen Rahmenplan, der insbesondere die Förderregeln, die Fördersätze, die Fördergebiete und die regionalen Förderprogramme der Länder enthält.

Zur Homepage: BMWi-Gemeinschaftsaufgabe-Rahmenplan

Für die Durchführung der GA-Förderung sind ausschließlich die Bundesländer zuständig. Sie wählen die förderfähigen Projekte aus und können gezielt Schwerpunkte setzen und die Fördermittel auf bestimmte Projekte, Branchen oder Regionen konzentrieren. Die Rahmenbedingungen der Förderung regeln die Richtlinien der Länder. Zuständig sind hier die Wirtschaftsministerien bzw. die Förder- oder Aufbaubanken der Länder.

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GAK: Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes”

Die Agrarstrukturpolitik ist gemäß der Verfassungsordnung originäre Aufgabe der Länder. Wegen der Bedeutung der Agrarstrukturen für die Gesamtheit des Staates und der Lebensverhältnisse wirkt der Bund bei der Aufgabenerfüllung und Finanzierung jedoch auch hier mit. Die GAK ist das zentrale Instrument des Bundes und der Länder zur Förderung der ländlichen Entwicklung und der Landwirtschaft in Deutschland. Mit der Einführung der zweiten Säule der Agrarpolitik und dem Inkrafttreten eines entsprechenden Modulations­gesetzes ergeben sich neue Möglichkeiten für die Bundesländer zur Weiterentwicklung ihrer Programme zur Förderung einer umweltschonenden Landwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums. Das Spektrum der förderfähigen Agrarumwelt­maßnahmen wurde erweitert. Die ehemals in der GAK einzeln veranschlagten raumbe­zogenen Maßnahmen Flurbereinigung, Dorferneuerung und ländlicher Wegebau wurden mit ergänzenden Maßnahmen der 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik in den Ländern zusammen geführt.

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Rahmenplan Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” 2006-2009

Zur Erfüllung der GAK wird für den Zeitraum einer vierjährigen Finanzplanung ebenso wie bei der GRW ein gemeinsamer Rahmenplan von Bund und Ländern aufgestellt. Der Rahmenplan bezeichnet die Maßnahmen einschließlich der mit ihnen verbundenen Zielstellungen, er beschreibt die Fördergrundsätze, Fördervoraussetzungen sowie die Art und die Höhe der Förderungen und regelt die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder.

Zur Homepage: BMELV-Gemeinschaftsaufgabe-Rahmenplan

KfW Mittelstandsbank

Die KfW Mittelstandsbank bietet allgemein mittelständischen Unternehmen, Gründern, Freiberuflern und Start-ups ihre Unterstützung in Form von Krediten, Nachrangdarlehen, Eigenkapital und mit Beratung an. Sämtliche begleitete Investitionsvorhaben werden zweckgebunden und zu günstigen Konditionen finanziert. Dabei spielt der langfristige Kredit als klassischer Finanzierungsbaustein eine zentrale Rolle. Mit Nachrangdarlehen sollen Finanzierungshemmnisse beseitigt werden und die Finanzierungsstrukturen von Mittelstand und Gründern gestärkt werden.

Zur Homepage: www.kfw-mittelstandsbank.de

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KfW Förderbank

Die KfW Förderbank fördert Bauen, Wohnen, Energie sparen, den gewerblichen Umwelt­schutz und Klimaschutz, Infrastruktur sowie Bildung.

Zur Homepage: www.kfw-foerderbank.de

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