Förderung auf Landesebene
Je nach Vorhaben können Mittel aus der Regionalförderung bzw. der Entwicklung des ländlichen Raumes der EU (Strukturfonds, Agrarpolitik, Gemeinschaftsinitiative) sowie des Bundes (Gemeinschaftsaufgabe) in den relevanten Fördergebieten eingesetzt werden. Neben der anteiligen Mitfinanzierung und Umsetzung der EU-Förderung sowie der GA-Förderung verfügen die Bundesländer über eigene Förderprogramme, die über die festgelegte Kulisse der Fördergebiete sowie die Förderbereiche hinausgehen und die speziell für die Entwicklung des Tourismus ausgelegt sind.
Mehr Informationen zu den einzelnen Föderprogrammen finden Sie im Bereich Förderungen.