ILO - Internationale Arbeitsorganisation

Die internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization - ILO) wurde 1946 als erste Sonderorganisation der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf gegründet. Ihr Ziel ist die weltweite Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die Verbesserung der Maßnahmen zur sozialen Sicherheit. Ihre wichtigste Aufgabe ist die Schaffung internationaler Arbeitsnormen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen aller arbeitenden Menschen. Die ILO ist eine dreigliedrige Organisation, in der Regierungen, Arbeitnehmer und Arbeitgeber weitgehend gleichberechtigt vertreten sind. Ihr oberstes Organ ist die jährlich tagende Internationale Arbeitskonferenz.

Zur Homepage der ILO http://www.ilo.org/

Einhaltung der Kernarbeitsnormen im Tourismus

Die Grundprinzipien der ILO haben in acht Übereinkommen, die auch als Kernarbeitsnormen bezeichnet werden, ihre konkrete Ausgestaltung erfahren. Sie gelten auch für den Tourismus:

Vereinigungsfreiheit:  ILO-Konvention 87
Kollektivverhandlungen:  ILO-Konvention 98
Verbot der Zwangsarbeit:  ILO-Konvention 29 und ILO-Konvention 105
Gleichheit des Entgelts:  ILO-Konvention 100
Verbot der Diskriminierung:  ILO-Konvention 111
Mindestalter:  ILO-Konvention: 138
Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit: ILO-Konvention 182

Die ILO setzt sich für die Sicherstellung der Organisationsfreiheit ein, für die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, die Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes insbesondere bei Vertragsnehmern und Lieferanten in den Destinationen. Sie fordert rechtlich verbindliche Arbeitsverträge für unmittelbar im Tourismus Beschäftigte, aber auch für in Unternehmen der Tourismuswirtschaft stattfindende Aktivitäten von Vertragsnehmern und Lieferanten betreffend Leiharbeit (Lieferanten, Dienstleister wie Reinigungsunternehmen, Cateringunternehmen etc.). Sie fordert existenzsichernde Löhne (ILO Konventionen 26 und 131 und die Universelle Erklärung der Menschenrechte) und das Respektieren von Mutterschutz und Erziehungszeiten (ILO Konvention 103, Lohnfortzahlung, Verhinderung von Diskriminierung, Recht auf Wiedereinstellung).

ILO Konvention 182, UN Konvention über die Rechte des Kindes und Fakultativprotokoll der UN-Kinderrechtskonvention

In vielen Ländern des Südens ist Kinderarbeit üblich, in der Tourismuswirtschaft besonders im informellen Sektor. Nach vorsichtigen Schätzungen der Internationalen Arbeitsorganisation arbeiten 13 bis 19 Millionen Kinder im Tourismus. Besonders gravierende physische und psychische Auswirkungen hat die Kinderarbeit in Form regelrechter Sklaverei in der Sexindustrie vieler Länder. Die ILO setzt sich im Rahmen ihres internationalen Programms zur Abschaffung von Kinderarbeit (International Programme on the Elimination of Child Labour - IPEC) gegen ausbeuterische Kinderarbeit auch im touristischen Umfeld, bei Vertragsnehmern und Lieferanten, ein.

Mehr Informationen zum IPEC: http://www.ilo.org/ipec/index.htm

Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung im Tourismus

Die ILO bekämpft die schlimmsten Formen der Kinderarbeit und vor allem die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern. Sie will sicherstellen, dass Kinder nicht zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden oder für Prostitution, pornografische Darbietungen und Produkte oder andere Zwecke ausgebeutet werden.

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