UNICEF - Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen

Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (United Nations International Children’s Emergency Fund - UNICEF) wurde 1946 gegründet. UNICEF arbeitet an der Verbesserung der Lebensbedingungen für Kinder und führt Hilfs- und Entwicklungsprogramme für Kinder und Mütter durch. Im Vordergrund stehen Aktivitäten in den Bereichen Gesundheit, Wasserver- und -entsorgung sowie Erziehung und Ausbildung. Seit dem New Yorker Weltkindergipfel von 1990 und der Verabschiedung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (Convention on the Rights of the Child - CRC) tritt UNICEF auch als Fürsprecher für eine bessere Verwirklichung der Rechte der Kinder auf.

Zur Homepage von UNICEF http://www.unicef.org

Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus

Im Tourismus setzt sich UNICEF gemeinsam mit anderen Organisationen wie der internationalen Nichtregierungsorganisation ECPAT und der UNWTO für den Schutz von Kindern vor kommerzieller sexueller Ausbeutung ein. UNICEF schätzt, dass jedes Jahr mehr als eine Million Kinder neu in den Sexmarkt eingeschleust werden. Gerade in touristischen Zentren werden Kinder besonders häufig Opfer des Sex-Geschäftes.

Erster Weltkongress gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern 1996

1996 fand der erste Weltkongress gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern in Stockholm statt. Delegierte von Regierungen und Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt diskutierten erstmals gemeinsam über wirksame Strategien zum Schutz der Kinder vor allen Formen kommerzieller sexueller Ausbeutung. Wichtigstes Ergebnis des Kongresses war der von allen 122 beteiligten Ländern verabschiedete Aktionsplan, der umfangreiche Maßnahmen und Programme zum Schutz der Kinder fordert und verschiedene Handlungsansätze beschreibt. Die Regierungen wurden aufgefordert, bis zum Jahr 2000 entsprechende nationale Arbeitsprogramme vorzulegen und die UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren.

Zweiter Weltkongress gegen die kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern 2001

Beim zweiten Weltkongress gegen kommerzielle Ausbeutung von Kindern, der 2001 in Yokohama stattfand, war die Bilanz trotz einiger Erfolge in der Aufklärungsarbeit und der staatlichen Gesetzgebung insgesamt ernüchternd. In einem Schlussdokument, dem Yokohama Global Commitment, bestätigten und verstärkten die Teilnehmenden die vor fünf Jahren in Stockholm eingegangenen Verpflichtungen. Besonders betont wurde, die Notwendigkeit, das Übel an der Wurzel zu packen und gegen Armut, Diskriminierung und Gewalt anzugehen. Auch müsse das Augenmerk in Zukunft noch stärker auf die Nachfrageseite gelenkt werden. Die Zahl der beteiligten Länder erhöhte sich auf 159.

Mehr Informationen zum Weltkongress in Yokohama 2001
http://www.unicef.org/events/yokohama

Mehr Informationen zum Yokohama Global Commitment
http://www.unicef.org/events/yokohama/outcome.html

Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie

2002 trat das Zusatzprotokoll über Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie als bindendes Rechtsinstrument im Rahmen der UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. Das Zusatzprotokoll ruft die Vertragsstaaten zu einer stärkeren internationalen Zusammenarbeit bei der Bekämpfung und Strafverfolgung von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornographie auf. Gemäß klarer Definitionen von Kinderprostitution und Kinderhandel sollen Regelungslücken in nationalen Gesetzgebungen geschlossen werden.

Mehr Informationen zum Zusatzprotokoll
http://www.unhchr.ch/html/menu2/dopchild.htm

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