- öffentliche Verkehrsmittel benutzen, um in das Wandergebiet zu gelangen
- sich bereits vorher über geschützte und besonders empfindliche Gebiete informieren (etwa bei der örtlich zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung)
- auf den Wegen bleiben, bevorzugt die markierten Wege nutzen und keine Wege abkürzen, z.B. vor Kreuzungen oder bei Serpentinen, um die Vegetation nicht zu zerstören
- keine Pflanzen ausgraben und wildlebende Tiere nicht anrühren
- auf angegebene zeitliche Begehungsverbote achten, beispielsweise in Brutgebieten empfindlicher Vögel
- für ein Lagerfeuer nur entsprechend gekennzeichnete Stellen nutzen
- an den Rastplätzen keinen Müll hinterlassen
- je nach Gebiet und Jahreszeit ist auch eine Verminderung der Lautstärke angeraten, um Tiere nicht unnötig aufzuscheuchen
- gegenseitige Rücksichtnahme auf Wegen, die von Wanderern und Radfahrern gemeinsam genutzt werden
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